Die folgenden Angaben gelten für Dat geit! event consulting & creation
sowie deren Marken:
Dave Groth
Hasselbusch 10r
22941 Bargteheide
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§ 4 Besondere Nutzungsbedingungen
Soweit besondere Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website von den vorgenannten Paragraphen abweichen, wird an entsprechender Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Falle gelten im jeweiligen Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen.
(1) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von:
Dat geit! event consulting & creation
Dave Groth
Hasselbusch 10r
22941 Bargteheide
Sowie deren Marken:
(1) Alle Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich.
(2) Die Beschreibungen der Mietsache in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen etc. sind nur annähernd maßgeblich. Wir behalten uns das Recht vor, die Mietsache durch technisch gleichwertige Produkte zu ersetzen.
(3) Die Annahme unseres Angebotes, bzw. die Erteilung des Auftrags lassen Sie uns bitte schriftlich zukommen. Unterschreiben Sie hierzu bitte unser Angebot oder senden Sie uns ein eigenes Schreiben zu, aus dem hervorgeht, dass Sie unser Angebot annehmen. Alle Verträge werden mit Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit der Ausführung/Zusendung/Übergabe der Lieferung bzw. Leistung rechtskräftig.
(1) Dat geit! überlässt dem Mieter gegen das vereinbarte Entgelt die im Vertrag aufgeführten Mietgegenstände einschließlich Zubehör zur Nutzung im Rahmen der im Vertrag genannten Veranstaltung und Mietdauer. Die Mietsachen sind und bleiben Eigentum von Dat geit!.
(2) Sofern vereinbart, übernimmt Dat geit! ebenfalls den Auf- und Abbau und/oder die Bedienung/Betreuung, DJ-Dienstleistung der gemieteten Veranstaltungstechnik gegen gesondertes Entgelt.
(3) Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Auslieferung/Übergabe und endet mit dem Tage der Rückgabe an unserem Lager oder der Abholung unsererseits. Eine Terminänderung ist nur mit ausdrücklicher schriftlichen Zustimmung möglich.
(4) Der Mieter darf die Mietsache nur zum vereinbarten Zweck und nur am vereinbarten Ort benutzen. Er ist nicht berechtigt, die ihm überlassene Mietsache einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen bzw. für nicht vereinbarte oder zusätzliche Veranstaltungen zu verwenden. In einem solchen Fall ist Dat geit! berechtigt, die sofortige Herausgabe der Mietsache zu verlangen sowie Schadensersatz bzw. einen zusätzlichen Mietpreis zu fordern.
(5) Dat geit! ist berechtigt, vom Mieter Zahlung einer Kaution zu verlangen. Hierzu ist Dat geit! auch nach Abschluss des Vertrages und nach Überlassen der Mietsache berechtigt, sobald naheliegt, dass der Mieter seinen vertraglichen Verpflichtungen, die Mietsache gegen Beschädigung und Abhandenkommen zu sichern, nicht oder nur unzureichend nachkommt. Die Kaution wird erst nach vollständiger, ordnungsgemäßer Rückgabe der überlassenen Mietsache zur Rückzahlung fällig. Die Kaution wird nicht verzinst.
(6) Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass alles unternommen wird, um einen Schaden oder Verlust der Mietgegenstände zu vermeiden.
(6.1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache sorgsam zu behandeln, sie insbesondere vor Überbeanspruchung, Beschädigung, Zerstörung und Diebstahl in angemessener Weise zu schützen. Der Mieter ist darüber hinaus bei Veranstaltungen, bei denen die Mietsachen besonderen Risiken ausgesetzt sind, (Freiluftveranstaltungen, Tanzveranstaltung, Messen und Ausstellungen etc.) dazu verpflichtet, die im Einzelfall notwendigen Schutzvorkehrungen z.B. gegen Diebstahl, Umwelteinflüsse, Regen, Erschütterungen etc.) vorzunehmen und die Mietsache ggf. zu bewachen. Der Mieter hat für eine angemessene, konstante Stromversorgung (insbesondere bei Betrieb über Generatoren) zu sorgen.
(7) Eine Einbruch-Diebstahl-Versicherung sowie eine Geräteversicherung ist im Mietpreis nicht mit eingeschlossen. Es obliegt dem Mieter, selbstständig eine Versicherung für die Mietsache abzuschließen, wenn er dies wünscht.
(8) Eine eventuelle Meldepflicht der Veranstaltung bei der GEMA ist Sache des Veranstalters/ Mieters. Ebenso hat dieser die eventuell anfallenden GEMA-Gebühren zusätzlich zum vereinbarten Mietpreis zu tragen.
(9) Jegliche erforderlichen sowie vorgeschriebenen Abnahmen der Geräte, Traversen, Bühne, Technik etc. und sämtliche eventuell notwendigen Genehmigungen hat stets der Veranstalter/ Mieter zu tragen. Ferner trägt der Veranstalter/Mieter die volle Verantwortung von Schallpegelgrenzen, feuerpolizeilichen und allen weiteren gesetzlichen Auflagen.
(1) Der Mietgegenstand wird im ordnungsgemäßen, technisch einwandfreien Zustand an den Mieter übergeben und ist im selben Zustand an Dat geit! zurückzugeben. Der Mieter muss Dat geit! über den beabsichtigten Verwendungszweck informieren und die Mietsache darf ausschließlich diesem Zweck entsprechend genutzt werden. Die dem Mieter überlassenen Gebrauchs-, Wartungs- und Pflegeanweisungen müssen genau beachtet.
(2) Der Mieter bestätigt mit der Übernahme der Mietsachen deren einwandfreien Zustand, Funktion und Vollständigkeit. Jeweils erforderliches und/oder angefordertes Zubehör ist beigepackt. Der Mieter hat Gelegenheit, dies bis zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs zu überprüfen. Der Mieter ist in jedem Fall verpflichtet, vor der beabsichtigten Inbetriebnahme, die Geräte vollständig zu verstehen. Vorhandene Mängel müssen bei Übergabe gerügt und vermerkt werden. Ist ein Mangel bei Übergabe nicht zu erkennen oder zeigt sich ein Mangel erst später, so hat der Mieter dies Dat geit! unverzüglich nach Entdeckung entweder telefonisch oder in Schriftform anzuzeigen. Andernfalls gilt der Zustand der Mietgegenstände als mangelfrei.
(2.1) Dat geit! hat ein Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, steht dem Mieter ein Minderungs- oder Rücktrittsrecht zu.
(3) Im Falle eines eigenmächtigen Eingriffs an der Mietsache durch den Mieter verfallen die Gewährleistungsrechte, wenn der Behauptung des Vermieters, der Mangel sei durch den Eingriff hervorgerufen worden, nicht substantiiert widersprochen wurde.
(4) Eine Untervermietung der Mietsache ist nicht erlaubt. Der Mieter hat die Mietsache in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden. Der Mieter ermöglicht uns die jederzeitige Überprüfung der Mietsache während der Mietzeit.
(5) Der Mieter hat die Mietsache von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter frei zu halten. Er ist verpflichtet, Dat geit! unverzüglich unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen zu benachrichtigen, wenn während der Mietzeit die Mietsache gepfändet oder in sonstiger Weise von Dritten in Anspruch genommen wird. Der Mieter trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.
(6) Der Mieter hat Dat geit! von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus Anlass des Gebrauchs der Mietsache durch ihn gegen uns erhoben werden. Die Freistellung umfasst auch alle Kosten, die Dat geit! zur Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen.
(7) Nach Ablauf der Mietzeit hat der Mieter die Mietsache zum vereinbarten Rückgabetermin und -ort unverzüglich, in vollständigem (inkl. Klein- und Zubehörteilen), sauberem und unversehrtem Zustand zurückzugeben.
(7.1) Verzögert sich das Eintreffen der Mietsache über die ursprünglich vorgesehene Mietzeit hinaus, wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet. Pro angebrochenem Tag wird eine volle vertraglich festgehaltene Tagesmiete berechnet. Bei verspäteter Rückgabe hat der Mieter dem Vermieter darüber hinaus jeden daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
(8) Die Rückgabe ist erst nach Überprüfung des Materials abgeschlossen. Dat geit! behält sich die eingehende Prüfung der Mietgegenstände innerhalb von 3 Werktagen nach der Rückgabe vor. Eine rügelose Annahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände.
(9) Ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters an der Mietsache ist ausgeschlossen.
(1) Der Mieter haftet für alle Schäden (z.B. Verlust, Diebstahl, verursachte Defekte durch unsachgemäße Bedienung, Transportschäden, Personenschäden, Feuer- und Wasserschäden, Schäden durch fehlerhafte Stromversorgung, Witterung, Verschmutzung u.a.) an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn - auch ohne eigenes Verschulden -, durch seine Gäste, durch Dritte oder durch zu wenig Sorgfalt entstehen. Auch den Schaden der zufälligen Beschädigung, sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Mieter.
(2) Schäden sind unverzüglich, spätestens jedoch bei Rückgabe zu melden. Öffnen und Manipulationen von Geräten oder Kabeln sind nicht gestattet und werden wie Sachbeschädigung behandelt.
(3) Bei jeglichen Beschädigungen oder starker Verschmutzung der Mietsache, verursacht durch unsachgemäße Behandlung, mangelhaften Schutz oder durch sonstiges schuldhaftes Handeln oder Unterlassen, trägt der Mieter sämtliche Instandsetzungskosten, insbesondere bestehend aus Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie Reinigungskosten. Darüber hinaus trägt der Mieter den nachweislich entstandenen Mietausfallschaden für die Zeit der Instandsetzung.
(4) Im Falle eines Totalschadens oder Abhandenkommens hat der Mieter ungeachtet des aktuellen Marktwertes den Wiederbeschaffungswert zzgl. Beschaffungskosten zu ersetzen, unabhängig davon, ob er persönlich den Schadensfall zu vertreten hat. Sollte die Mietsache oder ein Teil davon entwendet werden, ist der Mieter verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und den Vermieter zu benachrichtigen.
(1) Der DJ ist in der Gestaltung seines Musikprogramms frei und lässt seine Erfahrungen bezüglich der Musikauswahl entsprechend einfließen.
(2) Der Veranstalter und seine Gäste dürfen nach vorher festgelegten Modalitäten Musikwünsche beim DJ abgeben und der DJ ist bemüht, diese zur passenden Zeit in sein Programm einfließen zu lassen. Er ist allerdings auch berechtigt, Musikwünsche abzulehnen.
(3) Der DJ ist nicht verpflichtet, auf Weisungen von Dritten einzugehen.
(4) Während Empfang- und Essenszeiten ist der DJ nicht verpflichtet live aufzulegen, sofern dies nicht expilziet vertraglich vereinbart wurde. Er spielt, wie ggf. vorher vereinbart, leise Hintergrundmusik ab. Auch diese Hintergrundmusik zählt bereits zur vereinbarten DJ-Spielzeit.
(5) Der DJ ist nicht für das fehlen von Songs in seiner Datenbank haftbar zu machen.
(6) Der Veranstaler übernimmt die Verpflegung des DJs vor Ort. Dies beinhaltet in erster Linie kalte Getränke. Sobal der DJ vorhersehbar mind. 6 Stunden ununterbrochen in in der Location anwesend sein, umfasst die Verpfelgungspflicht des Veranstalters auch ein warme Malzeit in angemessenem Umfang.
(1) Der Ticketverkauf für Events, deren Veranstalter Dat geit! event consultig & creation ist, erfolgt im Rahmen der gängigen Sofortzahlungsmethoden, Vorkasse oder, im Ermessen der beauftragten Person, auf Rechnung mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen.
(2) Tickets sind vom Umtausch ausgeschlossen.
(3) Ticketkäufe über andere Dienstleister wie z.B. Eventim, Ticketmaster, Eventbrite oder Jochen Schweizer unterliegen deren AGB.
(4) Wird ein Event verschoben, so hat der Kunde eine Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung der Verschiebung, vom Ticketkauf zurückzutreten oder diese auf eine andere Veranstaltung umzubuchen. Anderweitig behalten die Tickets ihre Gültigkeit für den Nachholtermin.
Die Überschriften dienen ausschließlich der besseren Übersichtlichkeit und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung. Sollten einzelne der vorherstehenden Bestimmungen nicht gültig oder (schwebend) rechtlich unwirksam werden, werden alle übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Für alle Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Dat geit! und dem Mieter bzw. Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. Soweit gesetzlich zulässig ist Lübeck Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten.
Stand: Februar, 2022
Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht bzw. das Widerrufsrecht für Verbraucher kann vorzeitig erlöschen bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen zur Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Dies bedeutet, dass die durch Dat geit! angebotenen Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung, insbesondere Tickets für Veranstaltungen, vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch Dat geit! bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
Darüber hinaus sind Aufträge über Sonderanfertigungen nicht widerrufbar.
Eine Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber/Kunden ist innerhalb von 14 Tagen möglich und hat in Schriftform (eMail, Postweg) zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist zählen Poststempel bzw. das Datum des eMail-Versandes. Ein Muster-Widerrufsformular folgt im weiteren Verlauf dieser Seite.
Geschäftskunden haben kein Recht auf Widerruf des Vertrages. Im Kulanzfall, welche auschließlich durch Dat geit! eingeräumt werden kann, kann folgende Regelung angewendet werden:
Nach Widerruf Ihrerseits haben wir 14 Tage Zeit Ihre Erstattung auf dem ursprünglichen Zahlungsweg zu erstatten. Davon ausgenommen sind bereits getätigte Auslagen bzw. Kosten für begonnene bzw. getätigte Sonderanfertigungen.
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
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• Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
• Bestellt am (*)/erhalten am (*) ___________________________
• Name des/der Verbraucher(s) ___________________________
• Anschrift des/der Verbraucher(s) ___________________________
• Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
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• Datum ___________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
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Quelle:www.juraforum.de
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